Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Nicht abziehbare Betriebsausgaben
Rückseite

§ 4 Abs 5 Satz 1 EStG

...Nr 2: zu den Bewirtungsaufwendungen gehören auch Nebenkosten wie Taxi, muss nachgewiesen werden, Trinkgelder auch wenn sie belegt werden, wenn nicht gibt es kein Nachweis und darf nicht angesetzt werden

...Nr 6: Aufwendungen zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten können abgezogen werden, Anwendung des § 9 EStG, nur der Unterschiedsbetrag nach § 8 und dem entsprechenden Teil in § 9 darf den Gewinn nicht mindern und wird wieder ausserbilanziell hinzugerechnet.

...Nr 6a: doppelte Haushaltsführung und Übernachtungen dürfen auch bei Gewinneinkunftsarten abgezogen werden (wieder § 9 entsprechend anwenden), nur wenn der 9er EStG überstiegen wird darf nicht abgezogen werden

Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.