Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Gewinnermittlungsart 18er EStG Einkünfte
Rückseite
grds § 4 (3) Rechnung mit Zu-und Abflussprinzip:
Betriebseinnahmen
- Betriebsausgaben
= Gewinn
WICHTIG: keine GewSt Pflicht
WICHTIG:
- wenn eine Architektin die Herstellung fertiger Verwaltungsgebäude, Lager und Produktionsstätten für einen Auftraggeber gegen ein Pauschalentgelt übernimmt, ist es nicht mehr die typische Tätigkeit eines Architekten sondern ähnelt der eines Bauunternehmers und damit 15er Einkünfte (mit GewSt), die Tätigkeit kann auch nicht getrennt werden, da die Architektin einen einheitlichen leistungserfolg schuldet und beide Tätigkeiten untrennbar miteinander verflochten sind
Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.