Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Mehrstöckige Mitunternehmerschaften
Rückseite

§ 15 (1) Satz 1 Nr 2 Satz 2 EStG

Für Sondervergütungen gilt die mittelbare Beteiligung als unmittelbare Beteiligung, wenn es über eine andere PersG läuft (nicht über KapG)

zb MUer einer OHG (die an einer KG beteiligt ist) ist GF der KG. Dann ist die Vergütung für die GF des MUers bei der KG sonderbetriebseinnahmen

Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.