Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Außergewöhnliche Belastungen
Rückseite
§ 33a EStG
A muss gesetzlichen Unterhalt an (ehemalige) Ehefrau zahlen oder für eine Berufsausbildung.
- Auf Antrag kann er einen Höchstbetrag (8.354 EUR) vom GdE abziehen
- Voraussetzung ist das kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht und die unterhaltene Person nur geringes Vermögen besitzt (R 33a.1 (2) EStR )
- wenn die Frau eigene Einkünfte oder Bezüge (auch gesetzliche Unfallrente) bekommt die über 624 EUR liegen vermindert sich der Höchstbetrag
Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.