Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Außergewöhnliche Belastungen
Rückseite

§ 33a EStG

A muss gesetzlichen Unterhalt an (ehemalige) Ehefrau zahlen oder für eine Berufsausbildung.

- Auf Antrag kann er einen Höchstbetrag (8.354 EUR) vom GdE abziehen

- Voraussetzung ist das kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht und die unterhaltene Person nur geringes Vermögen besitzt (R 33a.1 (2) EStR )

- wenn die Frau eigene Einkünfte oder Bezüge (auch gesetzliche Unfallrente) bekommt die über 624 EUR liegen vermindert sich der Höchstbetrag

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