Einkommensteuer (Fach) / Internationales Steuerrecht (Lektion)

Vorderseite Anrechnungsmethode, Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften, Tatbestandsmerkmale
Rückseite

§ 34c (1) Satz 1 EStG :

- § 1 (1) EStG

- ausländische Einkünfte nach § 34d EStG (die Bet an einer ausl gew tätigen PersG gilt als Betriebsstätte im Ausland)

- stammen (= Quellensteuer, immer da wo der Pfeil herkommt)

- deutschen Steuer entsprechenden Steuer (Anlage 6 zu R 34c EStR)

- festgesetzte + gezahlte (§ 68b EStDV!!!!!) und um entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte

- gilt nicht für KapEinkünfte (wir sind auf der Insel) daher § 32d (5) EStG (eigene Anrechnungsvorschrift

RECHTSFOLGE: Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche ESt, Höchstbetrag beachten (gesonderte Karteikarte)

Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.