Einkommensteuer (Fach) / Internationales Steuerrecht (Lektion)
Vorderseite
Anrechnungsmethode, Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften, Tatbestandsmerkmale
Rückseite
§ 34c (1) Satz 1 EStG :
- § 1 (1) EStG
- ausländische Einkünfte nach § 34d EStG (die Bet an einer ausl gew tätigen PersG gilt als Betriebsstätte im Ausland)
- stammen (= Quellensteuer, immer da wo der Pfeil herkommt)
- deutschen Steuer entsprechenden Steuer (Anlage 6 zu R 34c EStR)
- festgesetzte + gezahlte (§ 68b EStDV!!!!!) und um entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte
- gilt nicht für KapEinkünfte (wir sind auf der Insel) daher § 32d (5) EStG (eigene Anrechnungsvorschrift
RECHTSFOLGE: Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche ESt, Höchstbetrag beachten (gesonderte Karteikarte)
Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.