Einkommensteuer (Fach) / Körperschaftsteuer (Lektion)
Vorderseite
Kapitalherabsetzung
Rückseite
§ 28 Abs 2 KStG
wird an die Gesellschafter ausgezahlt so ist der Betrag der aus dem sonderausweis stammt = Gewinnausschüttung 20 Abs 1 Nr 2 Satz 2 EStG
übersteigender betrag erst Gutschrift auf steuerlichen Einlagekonto wenn Einlage geleistet ist , geht es dann noch über das steuerliche Einlagekonto dann wieder Gewinnausschüttung
Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.