Einkommensteuer (Fach) / Körperschaftsteuer (Lektion)

Vorderseite Kapitalherabsetzung
Rückseite

§ 28 Abs 2 KStG

wird an die Gesellschafter ausgezahlt so ist der Betrag der aus dem sonderausweis stammt = Gewinnausschüttung 20 Abs 1 Nr 2 Satz 2 EStG

übersteigender betrag erst Gutschrift auf steuerlichen Einlagekonto wenn Einlage geleistet ist , geht es dann noch über das steuerliche Einlagekonto dann wieder Gewinnausschüttung

Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.