Einkommensteuer (Fach) / Körperschaftsteuer (Lektion)
Vorderseite
Liquidation einer Kapitalgesellschaft
Rückseite
§ 11 KStG, R 51 KStR
Wahlrecht zur Bildung eines Rumpf-GJ, wenn Auflösung im Laufe des WJ
Abs 2: Gewinn ist Abwicklungsendvermögen abzgl abwicklungsanfangsvermögen
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