Einkommensteuer (Fach) / Körperschaftsteuer (Lektion)

Vorderseite Verlustabzug bei Körperschaften
Rückseite

§ 10d EStG , über § 8 Abs 1 KStG

§ 8c KStG

...Satz 1: quotaler Untergang

...Satz 2: vollständiger Untergang

...Satz 3: ein Erwerber kann auch Gruppe sein mit gleichgerichteten Interessen

...Satz 5: Verlust bleibt wenn dieselbe Person zu 100% beteiligt ist (wichtig wer ist ÜT RT und wer ÜN RT)

...Satz 6 und 7: Verlust bleibt in Höhe der stillen Reserven (hier erst gucken ob man unterjährigen Gewinn gegenrechnen kann 100 § 8c/1 Rz 31 Erlasse, dann gucken wieviel vom verbleibenden VV erhalten bleibt wegen den sR, dieser kann dann mit dem Gewinn des restlichen Jahres verrechnet werden)

WICHTIG: am Ende noch Verlustfeststellung machen:

Bestand VJ 180.000

- verlustnutzung bis zB 30.09. 150.000

- verlustnutzung ab 01.10. 10.000

- verlustuntergang 8b (2) S.2: 20.000

= endbestand 0

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