Einkommensteuer (Fach) / Körperschaftsteuer (Lektion)
§ 10d EStG , über § 8 Abs 1 KStG
§ 8c KStG
...Satz 1: quotaler Untergang
...Satz 2: vollständiger Untergang
...Satz 3: ein Erwerber kann auch Gruppe sein mit gleichgerichteten Interessen
...Satz 5: Verlust bleibt wenn dieselbe Person zu 100% beteiligt ist (wichtig wer ist ÜT RT und wer ÜN RT)
...Satz 6 und 7: Verlust bleibt in Höhe der stillen Reserven (hier erst gucken ob man unterjährigen Gewinn gegenrechnen kann 100 § 8c/1 Rz 31 Erlasse, dann gucken wieviel vom verbleibenden VV erhalten bleibt wegen den sR, dieser kann dann mit dem Gewinn des restlichen Jahres verrechnet werden)
WICHTIG: am Ende noch Verlustfeststellung machen:
Bestand VJ 180.000
- verlustnutzung bis zB 30.09. 150.000
- verlustnutzung ab 01.10. 10.000
- verlustuntergang 8b (2) S.2: 20.000
= endbestand 0
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