Einkommensteuer (Fach) / Körperschaftsteuer (Lektion)

Vorderseite Verdeckte Einlage, TBM und Rechtsfolgen
Rückseite

Grundsätzlich § 8 Abs 3 Satz 3 KStG,

Erhöhung Anschaffungskosten der Beteiligung (BV: § 6 Abs 6 Satz 2 EStG , PV: H 17 Abs 5 verdeckte Einlage EStH)

R 40 Abs 1 KStR

- außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen

- einlagefähiger Vermögensvorteil (bilanzierungsfähig - Ansatz, Erhöhung aktivposten oder Wegfall, Minderung passivposten)

- den ein Nichtgesellschafter als ordentlicher Kaufmann der Gesellschaft nicht gewährt hätte

WICHTIG: immer Zugang zum stl Einlagekonto 27 KStG schreiben

- beim Ges'ter haben wir, wenn es zb ein GS ist, eine Veräußerungsfiktion und müssen 23 EStG prüfen, wichtig bei Einlage einer GmbH Beteiligung ist dann wieder TEV anwenden

- verdeckte Einlage eines WG kann aus BV oder PV erfolgen, kommt stets aus dem Vermögensbereich in dem die Beteiligung ist, wenn es nicht dieselbe Sphäre ist wechselt das WG eine Sekunde vorher in die andere Sphäre und wird dann eingelegt.

- eine zinslose Darlehensgewährung eines Ges'ters an die KapG ist keine verdeckte Einlage, denn die reine Nutzungsüberlassung kann mangels Bilanzierbarkeit keine vE sein (ich kann nicht zu zahlende Zinsen nicht buchen), nicht verwechseln mit der Nutzungsüberlassung bei der vGA (da geht das, immer gucken wo der Vorteil ist) und Richtlinie bei Nutzungsüberlassung und vE zitieren

Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.