Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Kinderbetreuungskosten
Rückseite

§ 10 Abs 1 Nr. 5 EStG

2/3 der Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung (keine Freizeit) höchstens 4.000 EUR

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