Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Kinderbetreuungskosten
Rückseite
§ 10 Abs 1 Nr. 5 EStG
2/3 der Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung (keine Freizeit) höchstens 4.000 EUR
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