Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Rückseite
§ 24b EStG
- alleinstehende Steuerpflichtige
- zum Haushalt gehört mindestens 1 Kind
- für das es Kinderfreibetrag nach 32 (6) oder Kindergeld gab
dann Höhe von 1.308 EUR abziehen, aber Zwölfteln wenn die Voraussetzungen zweitanteilig nicht vorlagen
Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.