Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Rückseite

§ 24b EStG

- alleinstehende Steuerpflichtige

- zum Haushalt gehört mindestens 1 Kind

- für das es Kinderfreibetrag nach 32 (6) oder Kindergeld gab

dann Höhe von 1.308 EUR abziehen, aber Zwölfteln wenn die Voraussetzungen zweitanteilig nicht vorlagen

Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.