Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Einkünfte aus einmaligen/gelegentlichen Leistungen
Rückseite
§ 22 Nr. 3 EStG
- einmalig erfolgte Vermittlungstätigkeit
- Vermietung von beweglichen Gegenständen
Freigrenze: 256 EUR, § 22 Nr. 3 Satz 2 EStG
Verlustverrechnungsbeschränkung, § 22 Nr. 3 Sätze 3 und 4 EStG
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