Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Einkünfte aus einmaligen/gelegentlichen Leistungen
Rückseite

§ 22 Nr. 3 EStG

- einmalig erfolgte Vermittlungstätigkeit

- Vermietung von beweglichen Gegenständen

Freigrenze: 256 EUR, § 22 Nr. 3 Satz 2 EStG

Verlustverrechnungsbeschränkung, § 22 Nr. 3 Sätze 3 und 4 EStG

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