Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Private Veräußerungsgeschäfte
Rückseite

- Anschaffung und

- Veräußerung eines

- WG i.S.d § 23 EStG

- innerhalb der Frist (GS 10 Jahre, andere WG 1 Jahr)

- soweit nicht subsidiär

WICHTIG:

- Freigrenze von 600 EUR mit hinschreiben § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG

- ausschließlich selbst zu wohnzwecken ist kein 23, oder im Jahr der Veräußerung oder den beiden Jahren davor selbst zu wohnzwecken genutzt, Satz 1 nr 1 Satz 3 HS 2

- bei Veräußerung eines Gegenstand des täglichen Gebrauchs (PKW) kein 23 EStG, Satz 1 Nr 2 Satz 2

- war das Gebäude vorher gemietet muss die schon erfasste AfA vom Gebäude nach 7 (1) Satz 4 EStG runtergerechnet werden, dh bei V-Gewinn Berechnung werden weniger AK vom VP abgezogen

- wenn V-Kosten später gezahlt werden egal, mit in die V-Gewinn Ermittlung hier Durchbrechung des Zuflussprinzips

- Zwei Anschaffungsfiktionen (aus BV in PV und unentgeltlicher Erwerb) und zwei Veräußerungsfiktionen (Einlage aus PV in BV dann innerhalb 10j Veräußerung und vE innerhalb von 10j in KapG)

Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.