Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Ermittlung Besteuerungsanteil von Renten
Rückseite

§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG

...Satz 3: Prozentsatz aus Beginn der Rente

...Satz 5: Leistungen aus dem folgenden Jahr des rentenbeginns abzgl des Prozentsatzes = steuerfreie Teil der Rente

...wenn man steuerfreien Teil der Rente gerechnet hat guckt man was insgesamt an Einnahmen hat, zieht dann rentenfreibetrag ab und nicht vergessen den Rentenpauschbetrag nach 9a Satz 1 Nr 3 EStG = Einkünfte aus 22 EStG

WICHTIG:

- private Berufsunfähigkeitsrente (vom Anstellungsverhältnis unabhängig) ist 22 Nr 1 S.3 Bst a bb EStG

- Verletzengeld von der Berufsgenossenschaft ist nach 3 Nr 1 Bst a EStG steuerfrei

Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.