Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Teilentgeltliche Überlassung bei VuV
Rückseite

§ 21 Abs 2 EStG

- weniger als 66 % Aufteilung, anteiliger Abzug WK

- mindestens 66 % voller Abzug WK

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