Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Teilentgeltliche Überlassung bei VuV
Rückseite
§ 21 Abs 2 EStG
- weniger als 66 % Aufteilung, anteiliger Abzug WK
- mindestens 66 % voller Abzug WK
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