Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Abgeltungssteuer Prüfungsreihenfolge
Rückseite

1. Einkunftsart bestimmen - § 20 Abs. 1 oder Abs. 2 EStG

2. Kapitalertragsteuer - Pflicht § 43 EStG, Höhe § 43a EStG, Einbehaltung §§ 44, 44a EStG (Schuldner der KapitalERTRAGSSTEUER, ist der Gläubiger der Kapitalerträge, der das Geld bekommt, 44 (1) S.1 EStG, der Steuerabzug wird vom Schuldner der KapitalERTRÄGE vorgenommen, 44 (1) S.3 EStG

3. Erhebung - besonderer Steuersatz § 32 d Abs. 1 EStG, Abgeltungswirkung § 43 Abs 5 EStG, nicht in SdE § 2 Abs 5d EStG, kein Einbehalt odewr zu niedrig § 32d Abs 3 EStG

4. Ausnahmen - § 32d Abs. 2, Abs 4, Abs 5, Abs 6

5. Steueranrechnung - § 36 EStG

WICHTIG:

- bei Aktien in Giro-Sammelverwahrung gilt Fifo nach 20 (4) S.7 EStG, wenn davon ein Teil unentgeltlich erworben wurde und nach 20 (4) S.6 estg auf die Anschaffung des Rechtsvorgängers abgestellt wird drauf achten ob vor dem 1.1.09 angeschafft und eine Veräuserung damit nicht steuerbar, 52 (28) S.11 EStG

- Die in einem Rückvergütungsbetrag einer gekündigten Lebensversicherung enthaltenen rechnungsmässigen und ausserrechnungsmässigen Zinsen gehören zu den EaKapV nach 20 (1) Nr 6 EStG

- Der Steuerabzugsbetrag inkl. Soli ist 26,375%

Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.