Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Einnahmen
Rückseite

§ 8 EStG (gilt für §§ 19, 20, 21, 22, 23 EStG)

Es gibt auch Einnahmen die nicht in Geld bestehen... § 8 (2) EStG !!

... Satz 2: betriebliches KFZ zur privaten Nutzung, wird bewertet wie eine Entnahme daher § 6 (1) Nr 4 Satz 2 EStG: 1% Bruttolistenpreis je Monat, dies ist die Besteuerung der privaten KFZ Nutzung in den Überschusseinkunftsarten, bei den Gewinneinkunftsarten läuft es über die Entnahme, wichtig hier dass mit dem pauschalen Ansatz alle kosten abgegolten sind (also wenn der stpflichtige noch eigene Kosten für die Garage hat sind die nicht abzuziehen auch wenn der AG den AN verpflichtet das Auto in die Garage zu stellen)

...Satz 3: dieses KFZ für Fahrten auch zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte sind 0,03 % BLP x km je Monat Einnahmen die zu versteuern sind,

- Wert nach Satz 2 und 3 können (statt dieser Werte) auch die (evtl kleineren) tatsächlichen Kosten sein wenn ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorliegt (Satz 4)

...Satz 5: Nutzung des KFZ für Familienheimfahrten wenn doppelte Haushaltsführung, dann nochmal 0,002 % BLP x km (einfache Entfernung)

...Satz 11: Freigrenze 44 EUR

...auch Rabatte die Arbeitnehmern von Dritter Seite eingeräumt werden, gehören zum Lohn, wenn er den Rabatt bekommt weil er AN des Arbeitgebers ist, der mit dem Dritten in enger wirtschaftlicher oder tatsächlicher Verflechtung steht, 20 § 8/6 Erlasse

Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.