Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Außerordentliche Einkünfte
Rückseite
§ 34 Abs 2 EStG
...Nr. 1, soweit kein TEV, immer hinschreiben
Fünftel Regelung - § 34 Abs 1 EStG
Ermäßigter Steuersatz - § 34 Abs 3 EStG
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