Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Außerordentliche Einkünfte
Rückseite

§ 34 Abs 2 EStG

...Nr. 1, soweit kein TEV, immer hinschreiben

Fünftel Regelung - § 34 Abs 1 EStG

Ermäßigter Steuersatz - § 34 Abs 3 EStG

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