Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Betriebsverpachtung
Rückseite

§ 16 Abs 3b EStG

...Satz 1 Nr. 1 - mit Aufgabeerklärung

H 16 (2) "Betriebsunterbrechung" EStH:

- ruhender Betrieb und Betriebsverpachtung

es müssen alle wesentliche (funktionalen) BG verpachtet werden sonst Betriebsaufgabe

- H 16 (5) "Betriebsgrundstück als alleinige wes.BG" bei Groß und EinzelhandelsUN und Hotel-und Gaststättenbetrieben ist GS alleinige wes. BG, ABER bei -> Umgestaltungen der wes.BG ist es an sich Zwangsbetriebsaufgabe, trotzdem sagt aber der 16 Abs 3b EStG es bleibt eine Betriebsverpachtung, weil nur ne Aufgabe wenn es ggü dem FA erklärt wird oder FA Tatsachen bekannt werden.

bei Produktionsunternehmen (nächste Seite Richtlinien) wenn Maschinenpark veräußert wird eine wes.BG nicht zur Nutzung überlassen, dann Betriebsaufgabe und keine Verpachtung

Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.