Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
§ 16 Abs 3 Satz 1 EStG
1. Alle wesentlichen BG (quantitativ und funktional)
2. innerhalb kurzer Zeit
3. in einem einheitlichen Vorgang
4. entweder in das a) PV oder b) an verschiedene Erwerber oder c) teilweise veräußert, teilweise ins PV
5. sodass Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens aufhört zu existieren
H 16 Abs 2 (Allgemeines) EStH
WICHTIG:
- als Aufgabe gilt (Aufgabefiktion) auch Betriebsverlegung ins Ausland, 16 (3a) EStG, 36 (5) estg auf Antrag kann man Steuer auf 5 Jahre verteilen
- wenn A einen Betrieb verpachtet und eine Aufgabe erklärt, ist es eine Betriebsaufgabe und danach Einkünfte aus VuV nach 21 EStG. Die AfA auf die Maschinen oder so sind dann als Werbungskosten nach 9 (1) S.3 Nr 7 EStG abzuziehen
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