Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Veräußerungsgewinnermittlung bei Betriebsveräußerung
Rückseite
§ 16 Abs 2 Satz 1 EStG
VP
- Gemeiner Wert ins PV überführter nicht wes BG, § 16 Abs 3 Satz 7
- VK
- Buchwert des veräußerten und des ins PV überführten BV's
= Veräußerungsgewinn
Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.