Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Veräußerungsgewinnermittlung bei Betriebsveräußerung
Rückseite

§ 16 Abs 2 Satz 1 EStG

VP

- Gemeiner Wert ins PV überführter nicht wes BG, § 16 Abs 3 Satz 7

- VK

- Buchwert des veräußerten und des ins PV überführten BV's

= Veräußerungsgewinn

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