Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Tatbestandsmerkmale Betriebsveräußerung
Rückseite

§ 16 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG

1. Alle wesentlichen Betriebsgrundlagen

2. in einem einheitlichen Vorgang

3. gegen Entgelt

4. auf einen Erwerber

5. sodass Erwerber den Betrieb als geschäftlichen Organismus fortführen kann (nicht muss)

6. und die in diesem Bereich entfaltete Tätigkeit des Veräußerers endet

R 16 Abs 1 EStR, H 16 Abs 1 EStH

WICHTIG:

- ist in dem Betrieb eine GmbH Beteiligung, die "mitveräussert" wird, wird beim VP und beim (abgezogenen) Wert des BV das TEV angewendet ( 3 Nr 40 S.1 Bst b)

- wenn Veräusserer an sich selbst veräußert (zB EU an OHG und hier zu 30% beteiligt) ist der Anteil des V-Gewinns ein laufender Gewinn nach 15 EStG (keine a.o. Einkünfte 34 EStG)

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