Jus (Fach) / Europarecht (Lektion)

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Vorderseite Staatshaftung
Rückseite

Staatshaftung

- Haftung von MS

- für Schäden, die Bürger durch Verstoß gegen EU-Recht erleiden

- Allgemeiner Rechtsgrundsatz (ungeschriebenes Primärrecht)

- Rs Francovich: Staatshaftung wenn:

o Nichtumsetzung einer RL

o RL will dem Einzelnen Rechte verleihen; Inhalt dieser Rechte ist bestimmbar

o Kausalität

- GH traf Feststellung: jeder Verstoß gg Unionsrecht kann zur Staatshaftung führen

o Schaden

o Verstoß gegen Unionsrecht

o Hinreichend qualifiziert (Verletzung von Rechten Einzelner, die bestimmbar sind)

o Kausalzusammenhand zwischen Schaden und Verstoß

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