Jus (Fach) / Europarecht (Lektion)
Vorderseite
Staatshaftung
Rückseite
Staatshaftung
- Haftung von MS
- für Schäden, die Bürger durch Verstoß gegen EU-Recht erleiden
- Allgemeiner Rechtsgrundsatz (ungeschriebenes Primärrecht)
- Rs Francovich: Staatshaftung wenn:
o Nichtumsetzung einer RL
o RL will dem Einzelnen Rechte verleihen; Inhalt dieser Rechte ist bestimmbar
o Kausalität
- GH traf Feststellung: jeder Verstoß gg Unionsrecht kann zur Staatshaftung führen
o Schaden
o Verstoß gegen Unionsrecht
o Hinreichend qualifiziert (Verletzung von Rechten Einzelner, die bestimmbar sind)
o Kausalzusammenhand zwischen Schaden und Verstoß
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