Jus (Fach) / Europarecht (Lektion)

Vorderseite Diskriminierung
Rückseite

Offene Diskriminierung

Eine offene Diskriminierung liegt vor, wenn an die Staatsangehörigkeit einer Person, an die Herkunft einer Ware oder Kapital angeknüpft wird.

Die gesetzliche Norm unterscheidet zwischen inländischen und ausländischen Waren.

Es muss hier wirklich auf die Herkunft der Waren abgestellt werden und nicht auf die Staatsangehörigkeit von Personen.

Versteckte Diskriminierung

Es wird an ein anderes Merkmal angeknüpft, wobei Ausländer schlechter gestellt sind, als Inländer.

zB Wohnsitz, Sprache

Wenn keine Diskriminierung vorliegt, dann ist eine unterschiedslose Beschränkung iSd Dassonville-Formel gegeben. Somit ist auch die Keck-Formel zu prüfen.

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