Jus (Fach) / Europarecht (Lektion)

Vorderseite Zoll
Rückseite

Unter Zoll versteht man eine finanzielle Belastung aufgrund der Grenzüberschreitung einer Ware, die als Zoll bezeichnet wird.

Abgabe, die eine Ware entrichten muss, um in einen Staat eingeführt zu werden und ausdrücklich als Zoll bezeichnet wird.

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