Einkommensteuer (Fach) / allgemein (Lektion)

Vorderseite Erste Tätigkeitsstätte (Vorschrift und Bestimmung / Prüfung)
Rückseite

§ 9 Abs. 4 EStG

1. Festlegung durch Arbeitgeber

2. Quantitative Maßstäbe>> dauerhafte>> typischerweise arbeitstägliche oder>> je Arbeitswoche 2 volle Arbeitstage oder>> mind. 1/3 der Arbeitszeit

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