Einkommensteuer (Fach) / allgemein (Lektion)

Vorderseite Tatbestandsmerkmale der Betriebsveräußerung
Rückseite

§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

- Veräußerung (gegen Entgelt)

- sämtlicher wesentlichen Betriebgrundlagen

- in einem einheitlichen Vorgang

- auf einen Erwerber,

- so dass dieser den Betrieb fortführen kann (Fortführung selbst irrelevant)

- und die in diesem Bereich entfaltete Tätigkeit des Veräußerers endet

R 16 Abs. 1 EStR, H 16 Abs. 1 (Aufgabe der bishereigen Tätigkeit) EStH

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