Einkommensteuer (Fach) / allgemein (Lektion)
Vorderseite
Tatbestandsmerkmale der Betriebsveräußerung
Rückseite
§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
- Veräußerung (gegen Entgelt)
- sämtlicher wesentlichen Betriebgrundlagen
- in einem einheitlichen Vorgang
- auf einen Erwerber,
- so dass dieser den Betrieb fortführen kann (Fortführung selbst irrelevant)
- und die in diesem Bereich entfaltete Tätigkeit des Veräußerers endet
R 16 Abs. 1 EStR, H 16 Abs. 1 (Aufgabe der bishereigen Tätigkeit) EStH
Diese Karteikarte wurde von NVolk erstellt.