Einkommensteuer (Fach) / allgemein (Lektion)

Vorderseite Subsidiaritätsprinzip (Grundsatz)
Rückseite

Gewinneinkunftsarten haben Vorrang vor Überschusseinkunftsarten:20 (8)21 (3)22 Nr. 1, Nr. 322 Nr. 2 i.V.m. 23 (2)

Innerhalb Überschusseinkunftsarten:19er sind nicht subsidiär (liegt in der Natur der Einkunftsart)21 hat Vorrang vor 20 [ 20(8) ]22 nachrangig gegenüber allen anderen

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