Einkommensteuer (Fach) / allgemein (Lektion)
Vorderseite
Musterformulierung Ausübung Veranlagungswahlrecht (Ehegatten)
Rückseite
X und Y sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Ehegatten und leben seit Beginn des Veranlagungszeitraums (oder seit...) nicht dauernd getrennt. Sie können zwischen der Einzelveranlagung von Ehegatten gem. § 26 a EStG und der Zusammenveranlagung gem. § 26b EStG wählen, § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG.
Beide Ehegatten wählen die Zusammenveranlagung gem. § 26 Abs. 2 Satz 2 EStG.
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