Einkommensteuer (Fach) / allgemein (Lektion)

Vorderseite Musterformulierung PersG (Gesellschafter = nat. Personen)
Rückseite

(...) A und B unterliegen als natürliche Personen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht.

Es handelt sich um eine (vermögensverwaltende / originär gewerblich tätige...) Personengesellschaft.

Aus der Beteiligung an der AB-OHG (/...) erzielen die Gesellschafter Einkünfte aus V+V nach § 21 EStG. Die Einkünfte werden nach §§ 179, 180 AO (spezifizieren!) gesondert und einheitlich festgestellt. Die so festgestellten Einkünfte werden vom Wohnsitzfinanzamt im Rahmen der Veranlagung zur ESt angesetzt.

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