Einkommensteuer (Fach) / Paragraphen ESt (Lektion)

Vorderseite Subsidiaritätsprinzip
Rückseite

Gewinneinkünfte haben Vorrang vor Überschusseinkünfte

§20 (8); § 21(3); § 22 Nr.1, Nr.3; § 23 (2) EStG

Innerhalb der Überschusseinkunftsarten

-§19 nicht subsidiär

-§21 Vorrang vor § 20 EStG

-§22 nachrangig ggü allen anderen Einkünften

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