Einkommensteuer (Fach) / Paragraphen ESt (Lektion)
Vorderseite
Subsidiaritätsprinzip
Rückseite
Gewinneinkünfte haben Vorrang vor Überschusseinkünfte
§20 (8); § 21(3); § 22 Nr.1, Nr.3; § 23 (2) EStG
Innerhalb der Überschusseinkunftsarten
-§19 nicht subsidiär
-§21 Vorrang vor § 20 EStG
-§22 nachrangig ggü allen anderen Einkünften
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