Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Einkünfte sind...
Rückseite

bei den Gewinneinkunftsarten

der Gewinn § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG

bei den Überschusseinkunftsarten

der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 EStG

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