Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
Ausübung des Veranlagungswahlrechts
Rückseite
a) Zusammenveranlagung
- Auf Antrag beider Ehegatten §26 Absatz 2 Satz 2 EStG
- bei Nichtausübung des Wahlrechts § 26 Absatz 3 EStG
b) Einzelveranlagung von Ehegatten
- auf Antrag mindestens eines Ehegatten § 26 Abs. 2 Satz 1 EStG
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