BWL (Fach) / Grundlagen BWL (Lektion)

Vorderseite Joint- Venture
Rückseite
  • zwei von einander unabhängige Unternehmen gründen gemeinsam rechtlich eigenständiges Unternehmen > Joint- Venture
  • gemeinsame Leitung
  • gleiche Verteilung der Kapitalanteile und Kontrollrechte > Equity- Joint- Venture
  • ein Unternehmen hat Mehrheit > Majority- Joint- Venture
  • ein Unternehmen hat Minderheit > Minority- Joint- Venture

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