BWL (Fach) / Grundlagen BWL (Lektion)
Vorderseite
Vergeich: Personen- und Kapitalgesellschaften
Rückseite
Personengesellschaften:
- natürliche Personen
- kein Mind.kapital
- unbeschränkte Haftung(≠ KG)
- Einkommenssteuerpflichtig
- keine Publizitätsvorschriften
- beim Ausscheiden eines Gesellschafters wird dieser ausgezahlt(EK↓)
- Kapitalgeber und Geschäftsführer meist Personalunion
Kapitalgesellschaft:
- natürliche und juristische Person
- mind.kap.
- beschr.Haftung
- Körperschaftsteuer
- publizitätsvorschriften
- beim Ausscheiden eines Gesellschafters wird sein Anteil an Dritte veräußert(=EK)
- stärkere Trennung zw. Gesellschafter und Geschäftsführung
- besserer Kapitalmarktzugang
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