BWL (Fach) / Grundlagen BWL (Lektion)

Vorderseite Vergeich: Personen- und Kapitalgesellschaften
Rückseite

Personengesellschaften:

  • natürliche Personen
  • kein Mind.kapital
  • unbeschränkte Haftung(≠ KG)
  • Einkommenssteuerpflichtig
  • keine Publizitätsvorschriften
  • beim Ausscheiden eines Gesellschafters wird dieser ausgezahlt(EK↓)
  • Kapitalgeber und Geschäftsführer meist Personalunion

Kapitalgesellschaft:

  • natürliche und juristische Person
  • mind.kap.
  • beschr.Haftung
  • Körperschaftsteuer
  • publizitätsvorschriften
  • beim Ausscheiden eines Gesellschafters wird sein Anteil an Dritte veräußert(=EK)
  • stärkere Trennung zw. Gesellschafter und Geschäftsführung
  • besserer Kapitalmarktzugang

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