BWL (Fach) / Grundlagen BWL (Lektion)
Vorderseite
AG
Rückseite
- durch HGB und AktG. modifiziert
- Gründung durch mind. 5 Aktionäre (juristische oder natürliche Personen) ---> seit 1994 auch "kleine AG" möglich mit 1 Person gründbar
- mind. Kapitaleinlage 50.000 € (gestückelt in Aktien)
- Gewinnverteilung: Dividenden (Ausschüttung an Aktionäre) und Thesaurieren sind Rücklagen
- Kapitalerhöhung durch Aktienausgabe
- beschränkte Haftung des Aktionärs (haftet nur mit Kapitalanteil)
- Geschäftsführung durch drei Organe:
- Vorstand
- Aufsichtsrat
- Hauptversammlung
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