BWL (Fach) / Grundlagen BWL (Lektion)

Vorderseite AG
Rückseite
  • durch HGB und AktG. modifiziert
  • Gründung durch mind. 5 Aktionäre (juristische oder natürliche Personen) ---> seit 1994 auch "kleine AG" möglich mit 1 Person gründbar
  • mind. Kapitaleinlage 50.000 € (gestückelt in Aktien)
  • Gewinnverteilung: Dividenden (Ausschüttung an Aktionäre) und Thesaurieren sind Rücklagen
  • Kapitalerhöhung durch Aktienausgabe
  • beschränkte Haftung des Aktionärs (haftet nur mit Kapitalanteil)
  • Geschäftsführung durch drei Organe:
  1. Vorstand
  2. Aufsichtsrat
  3. Hauptversammlung

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