BWL (Fach) / Grundlagen BWL (Lektion)

Vorderseite Kapitallgesellschaft
Rückseite
  • sind juristische Personen
  • selbstständige Steuersubjekte (Körperschaftssteuer)
  • stärkere Trennung von Eigentum am Unternehmen und Leitung der Geschäfte (Gesellschafter & Geschäftsführer)
  • beim Ausscheiden muss Gesellschafter seine Anteile an Dritte veräußern ---> keine Verringerung des Eigenkapitals

AG, GmbH, SE, Ltd., Amerikanische Board-Verfassung

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