BWL (Fach) / Fragensammlung 3 (Lektion)

Vorderseite Die Bestimmung bzw Angabe der Eigenmittelquote und der fiktiven Schuldentilgungsdauer gemäß URG
Rückseite

kann jeweils direkt aus den Posten der Bilanz und der GuV gemäß UGB (allenfalls unter Berücksichtigung des Anhanges gemäß UGB) ermittelt werden

erfolgt zwingend im Prüfungsbericht des Abschlussprüfers (Angabepflicht), selbst wenn kein Reorganisationsbedarf gemäß § 22 Abs 1 Z 1 URG zu vermuten ist

Diese Karteikarte wurde von BWL2014 erstellt.