Öffentliches Dienstrecht (Fach) / Rechte und Pflichten (Lektion)

Vorderseite Begriff Vorgesetzter
Rückseite

Ist derjenige, der dem Beamten für seine dienstliche Tätigkeit Anordnungen erteilen kann.

Diese Karteikarte wurde von timo86 erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: