Öffentliches Dienstrecht (Fach) / Rechte und Pflichten (Lektion)

Vorderseite Definition Ernennung
Rückseite

Die Ernennung ist ein rechtsbegründender, rechtsgestaltender, mitwirkungs- und formpflichtiger Verwaltungsakt, durch den das Beamtenverhältnis begründet oder verändert wird.

Diese Karteikarte wurde von timo86 erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: