BWL und rechtliche Grundlagen (Fach) / Recht (Lektion)

Vorderseite Geschäftsfähigkeit
Rückseite

ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte rechtswirksam abzuschließen

  • Voll geschäftsfähig sind Personen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben
  • Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige (Vollendung des 7. Lebenjahres bis unter 18 Jahre)
  • Geschäftsunfähig sind : KInder (< 7 Jahre) und dauernd Geisteskranke

Ihre Willenserklärungen sind nichtig!!!

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