BWL und rechtliche Grundlagen (Fach) / Recht (Lektion)
Vorderseite
Geschäftsfähigkeit
Rückseite
ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte rechtswirksam abzuschließen
- Voll geschäftsfähig sind Personen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben
- Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige (Vollendung des 7. Lebenjahres bis unter 18 Jahre)
- Geschäftsunfähig sind : KInder (< 7 Jahre) und dauernd Geisteskranke
Ihre Willenserklärungen sind nichtig!!!
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