BWL (Fach) / Kosten aus Kostenrechnung (Lektion)
Vorderseite
Was darf man gem. § 203 Abs 3 UGB nie aktivieren?
Rückseite
o Allgemeine Verwaltungs- und Vertriebskosten dürfen nicht in die Herstellungskosten einbezogen werden!
o Das Ergebnis eines Konzerns belastet die Verwaltungs- und Vertriebskosten.
o sind in der GuV drinnen
o verringern den Gewinn
Diese Karteikarte wurde von BWL2014 erstellt.