BWL (Fach) / Kosten aus Kostenrechnung (Lektion)

Vorderseite Was darf man gem. § 203 Abs 3 UGB nie aktivieren?
Rückseite

o Allgemeine Verwaltungs- und Vertriebskosten dürfen nicht in die Herstellungskosten einbezogen werden!

o Das Ergebnis eines Konzerns belastet die Verwaltungs- und Vertriebskosten.

o sind in der GuV drinnen

o verringern den Gewinn

Diese Karteikarte wurde von BWL2014 erstellt.