Bilanz und Steuerpolitik (Geprüfter Betriebswirt) (Fach) / Bilanz und Steuerpolitik (Lektion)

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Vorderseite Zuflussprinzip - Tatbestände zum Durchbruch
Rückseite
  • Ausgaben zur Anschaffung von abnutzbaren Vermögensgegenständen werden nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt, sondern ausschliesslich die darauf entfallenden Abschreibungen.
  • Ebenso erhöhen die Einnahmen aus einer Darlehensaufnahme nicht die Betriebseinnahmen, die Tilgung ist demnach auch nicht als Betriebsausgabe Berücksichtungsfähig.
  • Ein-/Auszahlungen innerhalb von 10 Tagen des nachfolgenden Wirtschaftsjahres, die sich allerdings auf das abgelaufene Jahr beziehen (z.B. Rückerstattungen usw) sind noch im abgelaufenen Wirtschaftsjahr zu erfassen.
  • Die Ausgabe für die Anschaffung nicht abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere, für Grund und Boden sowie für Gebäude des Umlaufvermögens werden erst zum Zeitpunkt der Veräußerung oder entnahme (und damit gleichzeitig als Betriebseinnahme) erfolgswirksam berücksichtigt.

Diese Karteikarte wurde von Geraint erstellt.