Bilanz und Steuerpolitik (Geprüfter Betriebswirt) (Fach) / Bilanz und Steuerpolitik (Lektion)
Vorderseite
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit - Arten
Rückseite
Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehören:
- Einkünfte aus Freiberuflicher Tätigkeit, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG:Selbständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Katalogberufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten Katalogähnliche Berufe (Ähnlichkeit muss hinsichtlich aller Merkmale zum Katalogberuf bestehen).
- Einkünfte der Einnehmer einer staatlichen Lotterie, wenn sie nicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind, § 18 Abs. 1 Nr. 2 EStG.
- Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, z. B. als Testamentsvollstrecker, Vermögensverwalter oder als Aufsichtsratsmitglied, § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG.
- Einkünfte aus Beteiligung an einer Wagniskapitalgesellschaft, § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG.
Gewinn, der bei der Veräußerung des Vermögens erzielt wird, das der selbständigen Arbeit dient, § 18 Abs. 3, § 16 EStG.
Diese Karteikarte wurde von Geraint erstellt.
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