Bilanz und Steuerpolitik (Geprüfter Betriebswirt) (Fach) / Bilanz und Steuerpolitik (Lektion)

Vorderseite Einkünfte aus selbstständiger Arbeit - Arten
Rückseite

Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehören:

  • Einkünfte aus Freiberuflicher Tätigkeit, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG:Selbständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Katalogberufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten Katalogähnliche Berufe (Ähnlichkeit muss hinsichtlich aller Merkmale zum Katalogberuf bestehen).
  • Einkünfte der Einnehmer einer staatlichen Lotterie, wenn sie nicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind, § 18 Abs. 1 Nr. 2 EStG.
  • Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, z. B. als Testamentsvollstrecker, Vermögensverwalter oder als Aufsichtsratsmitglied, § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG.
  • Einkünfte aus Beteiligung an einer Wagniskapitalgesellschaft, § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG.

Gewinn, der bei der Veräußerung des Vermögens erzielt wird, das der selbständigen Arbeit dient, § 18 Abs. 3, § 16 EStG.

Diese Karteikarte wurde von Geraint erstellt.