Bilanz und Steuerpolitik (Geprüfter Betriebswirt) (Fach) / Bilanz und Steuerpolitik (Lektion)

Vorderseite Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Rückseite

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gehören in Deutschland zu den in § 2 Abs. 1 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Gewinneinkünften. Gesetzliche Grundlage ist § 15 EStG.

VoraussetzungenEin Einzelunternehmer oder eine Mitunternehmerschaft erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn er/sie

  • eine selbständige Betätigung ausübt,
  • diese Betätigung nachhaltig erfolgt,
  • mit Gewinnerzielungsabsicht,
  • sich dabei am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt und
  • wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft; noch als Ausübung eines freien Berufs oder einer anderen selbständigen Arbeit, noch als bloße Vermögensverwaltung anzusehen ist.

Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaften erzielen immer gemäß § 8 Abs. 2 KStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Eine Tätigkeit ist Voraussetzung für die Annahme von gewerblichen Einkünften. Nicht erforderlich sind feste Einrichtungen oder ein fester Ort, an dem die Tätigkeit ausgeübt wird. Einkünfte aus Gewerbebetrieb können auch erzielt werden, wenn eine Tätigkeit gegen gesetzliche Verbote verstößt.

Diese Karteikarte wurde von Geraint erstellt.