Bilanz und Steuerpolitik (Geprüfter Betriebswirt) (Fach) / Bilanz und Steuerpolitik (Lektion)

Vorderseite Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
Rückseite

Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen unterliegt das Welteinkommen des Steuerpflichtigen der Einkommensteuerpflicht. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind gemäß §1 Abs. 1 EStG. natürliche Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und deutsche Auslandsbedienstete, einschließlich ihrer Angehörigen, die aus einer öffentlichen Kasse entlohnt werden.

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