Bilanz und Steuerpolitik (Geprüfter Betriebswirt) (Fach) / Bilanz und Steuerpolitik (Lektion)
Vorderseite
Keinmalbesteuerung (weiße Einkünfte)
Rückseite
Weiße Einkünfte sind Einkünfte, die bei einem bestimmten grenzüberschreitenden Sachverhalt in keinem der in Frage kommenden Staaten besteuert werden, obwohl sie bei einem vergleichbaren Inlandssachverhalt steuerpflichtig wären.
Zu weißen Einkünften kommt es immer dann, wenn aufgrund von Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen nicht das Ziel der Einmalbesteuerung (also vermeidung von Doppelbesteuerung) erreicht wird, sondern es stattdessen zur "Keinmalbesteuerung" kommt, d.h. die Einkünfte werden von keinem der beiden Staaten besteuert.
Diese Karteikarte wurde von Geraint erstellt.
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