Bilanz und Steuerpolitik (Geprüfter Betriebswirt) (Fach) / Bilanz und Steuerpolitik (Lektion)
Eine der vier gängigen Methoden zur Vermeidung/Milderung der Doppelbesteuerung bei internationaler Geschäftstätigkeit: Die Methode stellt Einkünfte, die im Ausland besteuert werden (bzw. werden können), von der inländischen Besteuerung frei, um eine doppelte Besteuerung zu verhindern.
a) Volle Freistellung: Das Besteuerungsrecht liegt ausschließlich beim Quellenstaat. Im Wohnsitzstaat bleiben die ausländischen Einkünfte bzw. Vermögensteile bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage und des Steuersatzes außer Betracht.
b) Freistellung mit Progressionsvorbehalt: Die ausländischen Einkünfte bzw. Vermögensteile bleiben im Wohnsitzstaat nur bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage außer Ansatz, werden aber bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt.
Diese Karteikarte wurde von Geraint erstellt.
Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: