Bilanz und Steuerpolitik (Geprüfter Betriebswirt) (Fach) / Bilanz und Steuerpolitik (Lektion)

Vorderseite Doppelbesteuerungsabkommen - Freistellungsmethode
Rückseite

Eine der vier gängigen Methoden zur Vermeidung/Milderung der Doppelbesteuerung bei internationaler Geschäftstätigkeit: Die Methode stellt Einkünfte, die im Ausland besteuert werden (bzw. werden können), von der inländischen Besteuerung frei, um eine doppelte Besteuerung zu verhindern.

a) Volle Freistellung: Das Besteuerungsrecht liegt ausschließlich beim Quellenstaat. Im Wohnsitzstaat bleiben die ausländischen Einkünfte bzw. Vermögensteile bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage und des Steuersatzes außer Betracht.

b) Freistellung mit Progressionsvorbehalt: Die ausländischen Einkünfte bzw. Vermögensteile bleiben im Wohnsitzstaat nur bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage außer Ansatz, werden aber bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt.

Diese Karteikarte wurde von Geraint erstellt.