Bilanz und Steuerpolitik (Geprüfter Betriebswirt) (Fach) / Bilanz und Steuerpolitik (Lektion)

Vorderseite Indirekte Steuern
Rückseite

Bei den indirekten Steuern sind die Person, die die Steuer schuldet (Steuerschuldner) und die Person, die die Steuer wirtschaftlich trägt (Steuerträger) nicht identisch; die Steuer wird vom Steuerschuldner auf eine andere Person abgewälzt. Die Steuer wird aber nicht vomSteuerträger, an die Finanzbehörden abgeführt, sondern vom Steuerschuldner. Zu denindirekten Steuern zählen die Umsatzsteuer sowie die Verbrauchsteuern (Energiesteuer,Tabaksteuer, Stromsteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Alkopopsteuer, Branntweinsteuer,Schaumweinsteuer und Zwischenerzeugnissteuer und die Rennwett- und Lotteriesteuer).

Indirekte Steuern: Steuerschuldner und Steuerträger sind nicht identisch, Steuer wird „abgewälzt“:Bsp.: USt, KaffeSt, TabakST, MineralölSt, BranntweinSt, BierSt, SchaumweinSt, RennwettSt

Diese Karteikarte wurde von Geraint erstellt.