Bilanz und Steuerpolitik (Geprüfter Betriebswirt) (Fach) / Bilanz und Steuerpolitik (Lektion)

Vorderseite Direkte Steuern
Rückseite

Bei direkten Steuern sind Steuerschuldner (der gesetzlich Verpflichtete) und Steuerträger (der wirtschaftlich Belastete) identisch, d. h. eine Übertragung der Steuer auf Dritte ist nichtmöglich. Die direkten Steuern werden unmittelbar bei dem Steuerschuldner festgesetzt und erhoben. Zu den direkten Steuern zählen Steuern auf das Einkommen und das Vermögen (z. B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Abgeltungsteuer) sowie Steuern im Zusammenhang mit dem privaten Verbrauch (z. B. Jagdsteuer).

Direkte Steuern: werden vom Steuerschuldner direkt abgeführt, beglichen,Bsp. : KöSt, GrundSt, private Verbrauchssteuern (bspw. Jagd), Kfz-Steuern etc.

Diese Karteikarte wurde von Geraint erstellt.